19. Änderung des F-Plans: Hittfeld
Die Gemeinde beabsichtigt, auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Anschlussstelle "Hittfeld" der Autobahn A1 und südlich der Straße "Graubergen" eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen ist eine wesentliche gemeindliche Aufgabe zur Schaffung von ortsnahen Arbeitsplätzen sowie zur Bereitstellung eines Angebots für ansiedlungswillige Gewerbebetriebe.
Die rd. 1,9 ha große Fläche wurde im Informellen Handlungskonzept der Gemeinde, beschlossen im Dezember 2014, als potenzielle gewerbliche Baufläche benannt, da die dortige Fläche entlang der Autobahn ein Erweiterungspotential der dort bereits bestehenden Gewerbebetrieben darstellt.
Das erforderliche Bauleitplanverfahren umfasst die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 und die Aufstellung des Bebauungsplans Hittfeld 42 "Graubergen" im Parallelverfahren.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
03.08.2015 bis 11.09.2015 | Frühzeitige Behördenbeteiligung - Scoping |
19.01.2016 bis 17.02.2016 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
06.03.2019 bis 05.04.2019 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
27.06.2019 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
11.10.2019 | Rechtskraft bzw. Feststellung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |