Was kostet die Betreuung?
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) richten sich die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern/ Sorgeberechtigten und nach der Anzahl ihrer Kinder.
Bei der Anmeldung des Kindes in der Kindertagesstätte erhalten die Eltern einen Einstufungsvordruck zur Berechnung der Kindergartenbeiträge. Dieser ist mit entsprechenden Einkommensnachweisen im Familienservicebüro vorzulegen. Daraufhin wird von hier die Einstufung vorgenommen. Bei fehlender Angabe des Einkommens bzw. bei Nichtvorliegen der Nachweise muss regelmäßig der höchste Beitrag berechnet werden.
Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Anträge gem. § 90 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Beitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung zu stellen (sog. wirtschaftliche Jugendhilfe). Die entsprechenden Anträge erhalten Sie hier und werden mit den erforderlichen Anlagen zur endgültigen Bearbeitung an die zuständige Behörde, den Landkreis Harburg, 21423 Winsen (Luhe) weitergeleitet.
Beitragsfreiheit
in Niedersachsen ist der Besuch der Kindertagesstätten ab dem 01.08.2018 für die Kinder im Alter von drei Jahren beitragsfrei.
Nach § 21 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz haben Kinder von dem ersten Tag des Monats, an dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zur Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung beitragsfrei zu besuchen.
Die Beitragsfreiheit umfasst einen Betreuungsumfang von max. 8 Stunden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bleibt allerdings weiterhin auf 4 Stunden pro Tag begrenzt. Die Gemeinde Seevetal behält sich vor, bei einem längeren Betreuungswunsch als 4 Stunden täglich, einen entsprechenden Nachweis von den Eltern einzufordern.
Für Zusatzbetreuung im Kindergarten, außerhalb der Regelbetreuungszeit, werden weiterhin Beiträge anhand der bestehenden Beitragsstaffel berechnet.
Familien bei denen zwei oder mehr Kinder im gemeinsamen Haushalt dauerhaft leben erhalten eine Beitragsermäßigung. Die Ermäßigung für das zweite Kind beträgt 20 % und für ein weiteres Kind 10 %. Für alle weiteren Kinder wird keine Ermäßigung gewährt.
Eine Familie mit zwei beitragspflichtigen Kindern in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Seevetal erhält die Geschwisterermäßigung. Hierbei wird der Beitrag für das ältere Kind um 50 % reduziert. Für das jüngere Kind werden 100 % des Beitrages berechnet.
Essensgeld
Für Kinder die in Seevetaler Kindertagesstätten an einer Mittagsverpflegung teilnehmen, wird ein zusätzliches Entgelt für das Mittagessen berechnet. Zu beachten ist, dass nicht nur Kosten für das Essen entstehen, sondern aufgrund der Vielzahl der teilnehmenden Kinder teilweise auch zusätzliche Personalkosten im Küchenbereich zu refinanzieren sind.
Wichtig: Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf das Essensgeld!