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Reingungszuständigkeit Grundstück und Straße
Als Grundstückseigentümer oder als Mieter sind Sie für die Reinigung des Seitenstreifens zwischen Ihrem Grundstück und der Straße zuständig.
Ist anstelle eines Seitenstreifens ein Gehweg vorhanden, umfasst die Reinigungspflicht auch die Beseitigung des Wildkrauts, das Müllsammeln und den Winterdienst auf dem Gehweg.
Die Gemeindeverwaltung veranlasst die Säuberung des Rinnsteines und die Beseitigung des Wildkrautes in den Straßen, in denen die Kehrmaschine fegt.