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Ortsrecht der Gemeinde Seevetal
Der Rat der Gemeinde erlässt Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Zur Einsicht und Nutzung, insbesondere durch die Seevetaler Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwälte und Notare, wird das gesamte Ortsrecht für die dauernde Verfügbarkeit im Internet angeboten.
Das NKomVG sieht in § 10 und § 11 vor, dass die Gemeinden für die Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen können. Den Satzungen sind auch Verordnungen und Richtlinien zuzuorden. Satzungen sind Rechtsvorschriften, die innerhalb ihres Geltungsbereiches jedermann binden, auch die Gemeinde selbst.
Der Landkreis Harburg ist als übergeordnete Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht) und dafür zuständig, gemeindliche Satzungen in ihrem Amtsblatt zu veröffentlichen.