Landschaftsplanung
Landschaftsplanung ist die gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie dient der räumlichen Umsetzung der Naturschutzziele und umfasst sämtliche Phasen räumlicher Planung. Inhaltlich beschäftigt sie sich insbesondere mit der Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft, der Erarbeitung eines Zielkonzepts und der Formulierung von Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzepts.
Auf kommunaler Ebene soll die Landschaftsplanung auch dazu dienen, durch die Gestaltung von Grünzügen innerhalb von Siedlungen ein attraktives Wohnumfeld für die Bevölkerung zu entwickeln bzw. zu sichern. Als Planungsinstrument kann sich die Gemeinde dabei den Landschafts- und Grünordnungsplänen bedienen, die in der Regel im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) erstellt werden.
Auf der Ebene des Landschaftsplanes hat die Gemeinde Seevetal im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes landschaftsplanerische Beiträge erarbeitet, die flächendeckende Aussagen über den Zustand und die Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet treffen.
Grünordnungspläne erstellte die Gemeinde Seevetal bislang im Rahmen von Bebauungsplänen. Sie behandeln vorrangig die Belange von Natur und Landschaft innerhalb des jeweiligen Plangebietes und stellen eine Abwägungsgrundlage für planerische Entscheidungen im Bauleitplanverfahren dar.
In Zukunft werden jedoch verstärkt Umweltberichte von Bedeutung sein, die aufgrund einer Novellierung des Baugesetzbuches neuerdings als fester Bestandteil des Bebauungsplanes zu erstellen sind. In ihnen werden vor allem die Umweltauswirkungen beschrieben, die das (planerische) Vorhaben auf den Menschen, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ausüben werden.
In Grünordnungsplänen und Umweltberichten werden auch naturschutzfachliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild kompensieren sollen. Da innerhalb der Plangebiete sich solche Maßnahmen oftmals nur sehr eingeschränkt realisieren lassen, werden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vor allem außerhalb, d.h. in der freien Landschaft umgesetzt.
Die Gemeinde Seevetal betreibt hierzu eine Flächenbevorratung im sog. Ökokonto. Das Ökokonto dient dazu, im Vorfeld Flächen für den Naturschutz zu entwickeln, die zu einem späteren Zeitpunkt den Bebauungsplänen als Kompensationsflächen zugeordnet werden können. Durch Flächenzusammenlegung und Arrondierung werden dabei Synergieeffekte genutzt, die sowohl naturschutzfachlichen als auch wirtschaftlichen Anforderungen zu Gute kommen.