KMU-Förderprogramm 2015 - 2020 des Landkreises Harburg in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden
Zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze stehen, gewährt der Landkreis Harburg in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der vom Kreistag verabschiedeten Förderrichtlinie (siehe Anlage). Der Landkreis Harburg und die sich an dieser Richtlinie beteiligenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden setzen hierfür Haushaltsmittel im Rahmen einer freiwilligen Leistung ein. Die gewährte Zuwendung kann bis zu 45.000 € betragen und ist abhängig von der Höhe der Investition und der Anzahl der im Rahmen des Fördervorhabens geschaffenen Arbeitsplätze.
Planen Sie in Ihrem Betrieb Investitionen oder wollen Sie sich selbstständig machen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Thomas Nordmann von der Stabsstelle Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung beim Landkreis Harburg auf. Dort werden Sie zu dem Förderprogramm und auch zu weiteren Fördermöglichkeiten von Bund, Land oder EU beraten.
Telefon: 04171 693-737
E-Mail: t.nordmann@lkharburg.de