Kinderbetreuung in der Gemeinde Seevetal
In der Gemeinde Seevetal gibt es zurzeit 14 gemeindeeigene und 3 kirchliche Kindertagesstätten. Darüber hinaus besteht für Seevetaler Kinder die Möglichkeit, einen Waldkindergarten in Rosengarten und einen Waldorfkindergarten in Ashausen zu besuchen.
Das Angebot richtet sich sowohl an Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren (Krippe) als auch an Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren (Kindergarten). In einzelnen Kindertagesstätten wird darüber hinaus noch eine nachmittägliche Grundschülerbetreuung angeboten. Ansonsten erfolgt diese direkt über die Offenen Ganztagsschulen. Detaillierte Informationen über das Betreuungsangebot erhalten Sie in den jeweiligen Einrichtungen und im Familienservicebüro der Gemeinde Seevetal.
Für Kinder mit Behinderungen besteht die Möglichkeit der Betreuung in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, in einem Sprachheilkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung. Derartige Kindergärten werden auf Landkreisebene angeboten. Weitere Informationen zu diesen Betreuungsarten erhalten Sie unter folgenden Links:
Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten
Kindergärten für behinderte Menschen
Eine weitere Möglichkeit für Kinder mit Behinderungen ist die Betreuung in einer Integrationsgruppe auf gemeindlicher Ebene. In integrativen Gruppen werden Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut. In der Gemeinde Seevetal bestehen aktuell drei Integrationsgruppen im Kindergartenbereich und eine Integrationsgruppe im Krippenbereich:
AWO-Kindertagesstätte Meckelfeld (eine Integrationsgruppe für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren)
DRK-Kindertagesstätte Hittfeld „Zu den Reetwiesen“ (eine Integrationsgruppe für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren und eine Integrationsgruppe für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren)
Regenbogenkinderland e.V. in Maschen (eine Integrationsgruppe für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren)
Alternativen:
Alternativ zur Betreuung in einer Kindertagesstätte haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur sog. wirtschaftlichen Jugendhilfe (siehe "Elternbeiträge") gelten hier entsprechend. Nähere Informationen zum Thema "Kindertagespflege" erhalten sie entweder beim Landkreis Harburg oder beim Verein "Tagesmütter und -väter e.V." in Buchholz.