Hinweise bei der Hundehaltung
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen möchten, gibt es viele Dinge zu bedenken und zu beherzigen. Hier soll auf die rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung eingegangen werden.
In der Gemeinde Seevetal gilt seit 17.06.2004 die "Verordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Seevetal, Landkreis Harburg" (SOG-Verordnung), die auch Hundehaltern Pflichten auferlegt.
Im § 7 der SOG-Verordnung heißt es unter "Tierhaltung":
(1) Haustiere und andere Tiere sind so zu halten, dass sie nicht durch anhaltende und häufige Geräusche die Nachbarschaft über Gebühr in ihrer Ruhe stören.
(2) Tierhalter und mit der Führung oder Wartung der Tiere Beauftragten sind verpflichtet,
a) Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass ihr Tier Menschen oder Tiere anfällt, anspringt oder sonst gefährdet,
b) die von den Tieren ausgehenden Verunreinigungen auf Straßen und Anlagen unverzüglich zu beseitigen.
(3) Hunde dürfen außerhalb von Wohnungen und umzäunten Grundstücken nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätze ist verboten. Bissige Hunde müssen auf der Straße und an anderen öffentlichen zugänglichen Orten an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, der das Beißen sicher verhindert.
Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Außer der gemeindlichen SOG-Verordnung gilt in Niedersachsen das "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden" (NHundG). In diesem Gesetz ist unter anderem geregelt, wie mit gesteigert aggressiven Hunden zu verfahren ist und welche Voraussetzungen für eine solche Hundehaltung gegeben sein müssen. Bei Verstößen gegen das Gesetz handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die bei Verstößen in Seevetal vom Landkreis Harburg verfolgt werden können.
Gassibeutel-Stationen
Hier finden Sie eine Übersicht über die Standorte von Gassibeutel-Spendern. Aufgrund der momentanen Einschränkungen werden diese zurzeit nicht im Rathaus bzw. den Ortsverwaltungen der Gemeinde Seevetal ausgegeben.
Leinenpflicht
Die Gemeinde Seevetal bittet alle Hundebesitzer während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli auf die Leinenpflicht zu achten, damit die Jungtiere sicher sind.
Das Hundegesetz
Im Juli 2011 ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft getreten. Was bedeutet dies für Hundehalter?