Hinweise zum Jahreswechsel
Silvester 2020/2021 – Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.
Wichtig: Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Daran ändert auch die Entscheidung des OVG Lüneburg nichts.
Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?
Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen, hierüber liegt bislang jedoch noch keine Entscheidung vor.
Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?
Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben
- der Verkauf von Feuerwerk
- das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
- sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.
Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?
Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.
Hinweis der Gemeindeverwaltung: In Seevetal ist auch in normalen Zeiten Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt. Der jetzt verteilte Flyer „Hinweise zum Jahreswechsel“ sollte diese Thematik unabhängig von der Pandemie aufgreifen und mittels einer interaktiven Karte auf die Zonen verweisen, in denen Feuerwerk verboten ist. Die Informationskampagne geht auf einen Antrag der Grünen-Fraktion im Seevetaler Gemeinderat zurück. Politischer Kompromiss war ein Appell an die Seevetalerinnen und Seevetaler, die durch Feuerwerk verursachten Umweltbelastungen sowie den Lärm in der Silvesternacht zu reduzieren. Die aktuell gültige Verordnung des Landes Niedersachsen hat sich mit der Herausgabe des Flyers überschnitten.