Haushaltsplan und Jahresabschluss
Haushaltssatzung / Nachtragshaushaltssatzung
- Die Haushaltssatzung enthält im Ergebnishaushalt die Festsetzung der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen und im Finanzhaushalt die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionstätigkeit sowie für Finanzierungstätigkeit mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
- den Gesamtbetrag über die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) - den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredit
- die Steuerhebesätze für die Realsteuern
Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Haushaltsplan / Nachtragshaushaltsplan
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist Bestandteil der jährlich vom Rat zu beschließenden Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Erträge / Einzahlungen, zu leistenden Aufwendungen / Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Ebenfalls Bestandteil des Haushaltsplanes ist der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Beschäftigten der Gemeinde Seevetal.
Der Haushaltsplan kann nur durch einen Nachtragshaushaltsplan geändert werden!
Jahresabschluss
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird von der Gemeinde der Jahreabschluss erstellt, der die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz und einen Anhang mit dem Rechenschaftsbericht enthält. Die Bürgermeisterin legt den Abschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungsnahme zu diesem Bericht dem Rat zur Beschlussfassung und Entlastungserteilung vor.