Gleichstellungsbeauftragte Sabine von Xylander
Unterstützung, Beratung, Begleitung, Vermittlung für Männer und Frauen
Ich unterstütze Sie und bin erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen zu:
- Trennungen, Scheidungen
- Körperliche und psychische Gewalterfahrungen
- Lebenskrisen, z.B. bei Krankheit, hohen Anforderungen, Strukturveränderungen, Burnout und Sucht
- finanziellen Notlagen
- Existenzängste egal welcher Ursache
- Berufsausbildung und Wiedereinstieg in den Beruf
- Lebensraumveränderungen, z.B. Wohnungssuche
- Schlechterstellung in Folge familiärer Veränderungen
- Benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Lebensveränderung in der 2. Lebenshälfte (Ruhestand)
- Geschlechtsbedingte Schlechterstellung mit finanziellen Hintergrund
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Termine für persönliche Gespräche bitte telefonisch vereinbaren.
Frauen in Not, die die Telefonnummer des Frauenhauses brauchen, wenden sich in den Zeiten, in denen die Gleichstellungsbeauftragte im Rathaus nicht erreichbar ist, bitte an die Seevetaler Polizei (04105 - 6200) oder (in Notfällen) unter 110.
Gleichstellungsbeauftragte arbeiten auf der Grundlage des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§ 8 und § 9 NKomVG) und des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG).
Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag auf die Erfüllung des verfassungsmäßigen Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebotes von Frauen und Männern hin zu wirken.
- Art. 1 des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen ist unantastbar. - Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. - Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Niedersächische Verfassung
Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.