Eintragung von Dienstbarkeiten und Baulasten für Gemeindegrundstücke
Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte an einer Sache, die den Eigentümer an der Nutzung oder der Rechtsausübung hindern. Sie werden in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Zu Gunsten der Gemeinde Seevetal werden Dienstbarkeiten z.B. für Regenwasserleitungen eingetragen. Die Eintragungsanträge sind beim zuständigen Amtsgericht - Grundbuchamt - einzureichen.
Baulasten werden eingetragen im Baulastenverzeichnis (geführt beim Landkreis Harburg). Eine Baulast stellt eine Beschränkung des Grundstücks gegenüber einem anderen Grundstück dar. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks kann damit bestimmte Bauarbeiten auf seinem Grundstück durchführen, die sich belastend auf das andere auswirken und die insbesondere öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen können, wie z.B. Abstandsflächen.
Ansprechpartner/in
Frau Susanne Richter![]() | |
Amt / Bereich Kämmereiamt › Liegenschaftsabteilung › Grunderwerb Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer E368 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2359 Telefax: +49 4105 55-1359 E-Mail: s.richter@seevetal.de |