Aufgrabegenehmigung beantragen
Aufgrabungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - für die Verlegung von Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation etc. - bedürfen einer Aufgrabegenehmigung. Die Antragstellung und Bearbeitung dieser Aufgrabegenehmigung erfolgt ab über ein elektronisches Antragsverfahren.
Gemäß § 23 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Seevetal, erhebt die Gemeinde für die Bearbeitung der Anträge bis hin zur Fertigstellung und Abnahme der durchgeführten Aufgrabungen, eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro.
Um Irritationen zu vermeiden und zum näheren Verständnis, wird darauf hingewiesen, dass pro Straße 1 Antrag zu stellen ist. Unabhängig von der Anzahl der Aufgrabungen in dieser Straße werden nur einmal 20,00 Euro fällig, wenn die Aufgrabungen sich auf einen einzigen Antrag beziehen und neben dem räumlichen auch in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Führt eine Leitungsverlegung durch mehrere Straßen, so sind mehrere Anträge zu stellen.
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Aufgrabegenehmigung und die verkehrsbehördliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle, erteilt wurden!