Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit
Im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sind Pflichten zum Schutz vor Schäden getroffen.
§ 33 des Gesetzes sagt dazu, dass in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten) an der Leine geführt werden. Von dieser Vorschrift gibt es nur wenige Ausnahmen.
Ordnungswidrigkeiten können von der Gemeinde Seevetal geahndet werden.
Ansprechpartner/in
Frau Gabriele Rieckmann![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Allgemeine Ermittlungen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2305 Telefax: +49 4105 55-1305 E-Mail: g.rieckmann@seevetal.de |