Allgemeine Sozialberatung
Beratung und Hilfestellung bei Anträgen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
Die Leistungen nach dem SGB II umfassen in der Regel:
- Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (z. B. Beratung, Vermittlung und Arbeitsförderung)
- das Arbeitslosengeld II (ALG II), das allen erwerbsfähigen Hilfesuchenden zusteht und das Sozialgeld für die Haushaltsangehörigen
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- besondere einmalige Leistungen
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
- Erstausstattung Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburten)
Generell gibt es diese Leistungen, wenn Sie
- mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt sind
- erwerbsfähig und
- hilfebedürftig sind und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Beratung und Hilfestellung bei Anträgen für Bildung und Teilhabe
Voraussetzung ist, dass Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten bzw. Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zuständig für die Gemeinde Seevetal ist das
Jobcenter Landkreis Harburg
Geschäftsstelle Buchholz
Poststraße 5 a
21244 Buchholz i.d.N.
Tel.-Nr.: 04181 990-0
Öffnungszeiten der Eingangszone (nur Antragsabgabe + Terminvereinbarungen):
Mo - Di. 08.00 - 15.30 Uhr
Mi. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Beratung und Hilfestellung bei Anträgen nach dem Wohngeldgesetz
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung und familiengerechten Wohnen als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer
- Wohngeld als Mietzuschuss
- Wohngeld als Lastenzuschuss
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Zuständig für die Gemeinde Seevetal ist der Landkreis Harburg in Winsen/Luhe, Tel. 04171 693-0.
Sozialhilfe nach AsylblG
Asylbewerber erhalten umfassende Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Weiterleitung der Anträge erfolgt an den zuständigen Sozialhilfeträger:
Landkreis Harburg, 21423 Winsen/Luhe.
Sonstige soziale Leistungsanträge
Es besteht die Möglichkeit, eine Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung sonstiger sozialer Leistungen zu erhalten:
- Unterhaltsvorschuss
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Kindergartenzuschuss (vgl. "Kindertagesstätten" )
- Anerkennung / Verschlimmerung der Schwerbehinderung
Vordrucke für die Beantragung von Leistungen wie
- BaföG
- Erziehungsgeld / Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
sind ebenfalls in der Abteilung für Familie, Schule und Soziales erhältlich.
Wegweisende Informationen zu diesen Bereichen erhalten Sie auch in der Seevetaler Abteilung für Familie, Schule und Soziales.
Die Anträge werden von hier an die zuständigen Behörden weitergeleitet.