Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz
Die Abwasserabgabe ist eine zweckgebundene Umweltabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz. Sie wird für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte verwendet.
Die Gemeinde Seevetal hat diese Abgabe für das Einleiten von Schmutzwasser aus Haushaltungen durch Kleinkläranlagen (Kleineinleiter) und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer oder den Untergrund an das Land zu entrichten. Diese Abgabe wird durch die Gemeinde auf die Einleiter abgewälzt.
Die Berechnung erfolgt nach der Zahl der am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück mit Hauptwohnung behördlich gemeldeten Einwohnern und wird im März des Jahres für das vergangene Jahr festgesetzt.
Die Abgabe beträgt je Einwohner: 17,90 Euro im Jahr
Die Abwasserabgabe entfällt, wenn Abwasser in einer Grundstücksabwasseranlage behandelt wird, die mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und deren ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.