In der Gemeinde Seevetal muss aus Sicherheitsgründen beim Abbrennen von Kleinfeuerwerk ein Mindestabstand von 200 m zu stroh- und reetgedeckten Häusern und brandempfindlichen Gebäuden eingehalten werden.
Ein unsachgemäßer Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kann zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, fahrlässiger Brandstiftung und Transportgefährdung führen, welches nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Ordnungswidrigkeitenrechtes geahndet werden kann.
Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder über die von Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren aufzuklären und in verstärktem Maße von ihrer Aufsichtspflicht Gebrauch zu machen.
Die Gemeinde Seevetal wünscht Allen einen schönen Start in das Jahr 2010.
(see/de)