Verantwortlich für das Räumen und Streuen sind die Eigentümer der an die Straßen angrenzenden Grundstücke.
Bei Schneefall und Eisglätte sind die Gehwege in einer Breite von 1,50 m schnee- und eisfrei zu halten. In Straßen ohne Gehwege ist ein ebenso breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am Fahrbahnrand zu räumen. Bei Eis und Glätte ist so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Die Räum- und Streupflicht besteht werktags zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Sollte jemand auf einem nicht geräumten Weg zu Schaden kommen, kann der angrenzende Eigentümer haftbar gemacht werden.
Die Gemeinde Seevetal bittet darum, der Räum- und Streupflicht im eigenen Interesse und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nachzukommen.
(see/ul)