Die Förderperiode läuft zwar erst Ende 2009 aus, dennoch muss die Realisierung der bewilligten Maßnahmen schon bis Sommer 2009 abgeschlossen sein, damit die Förderung abrechnet werden kann. Auch ist davon auszugehen, dass sich die Mittelvergabe zum Ende der Förderperiode schwieriger gestalten könnte. Für den neuen Förderzeitraum ab 2007 gelten teilweise neue Regelungen und Formulare. Die Förderung von privaten Maßnahmen liegt weiterhin bei 30 %.
Interessierte Bürger können ihre Maßnahmen zur Dorferneuerung mittels eines vorläufigen Antrages anmelden. Dieser sollte für Maßnahmen, die nächstes Jahr durchgeführt werden sollen, bis zum 31. Dezember 2007 bei der Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal vorliegen.
In dem vorläufigen Antrag müssen lediglich die Adresse, eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, die geschätzten Kosten und der geplante Zeitraum der Durchführung angegeben werden. Die Anträge werden dann dem Amt für Landentwicklung (AfL) zugeleitet. Auf der Basis der vorgelegten vorläufigen Anträge organisiert das AfL eine Besichtigung der betreffenden Objekte und Vorhaben im Frühjahr des jeweiligen Jahres vor Ort. Dort wird mit den Bürgern abgestimmt, wie die Umsetzung ihrer Pläne im Sinne der Dorferneuerung bestmöglich verwirklicht werden kann. Nach den Ortsterminen kann über die Gemeindeverwaltung ein verbindlicher Förderantrag unter Beifügung der entsprechenden Kostenanschläge gestellt werden.
Wichtig: Mit der Ausführung von geplanten Maßnahmen darf nicht vor Eingang eines Zuwendungsbescheides seitens des Amtes für Landentwicklung begonnen werden!
Antragsformulare, ein Info-Blatt und weitere Informationen gibt es in der Planungsabteilung der Gemeinde Seevetal bei Katrin Matthies, Tel. 04105 / 55-287, e-mail k.matthies@rathaus-seevetal.de.
Weitere Ansprechpartner:
Amt für Landentwicklung: Frau Geisler-Berneis (04131/8545-215/237),
Nieders. Landgesellschaft (NLG): Herr Niemann (04131 /9503-13) (für konkrete Umsetzungsfragen)
(see/schmi)