Bei Beachtung dieser Regeln können zum Beispiel Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn vermieden werden.
Häufige Ursache von Beschwerden ist störender Lärm auf den Nachbargrundstücken, der verursacht wird duch Mensch, Tier oder Maschine.
Tiere sind so zu halten, dass sie nicht durch anhaltende oder häufige Geräusche die Nachbarschaft über Gebühr in ihrer Ruhe stören. Die Halter von Tieren sind außerdem verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihr Tier Menschen oder andere Tiere nicht anfällt, anspringt oder sonst gefährdet. Hunde dürfen außerhalb von Wohnungen und eingezäunten Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen, darüber hinaus dürfen Hunde auf Kinderspielplätze nicht mitgenommen werden. Beachtet werden muss auch, dass bissige Hunde auf der Straße und an anderen öffentlich zugänglichen Orten an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen müssen.
Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es auch, unnötigen Lärm zu vermeiden. Häufig fühlen sich Nachbarn durch die Benutzung von Motorrasenmähern oder Motorsägen gestört. Lärmverursachende Gerätschaften dürfen deshalb – außer für Arbeiten in der Landwirtschaft oder in gewerblichen Betrieben – nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden. An Werktagen ist dies zulässig in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr am Vormittag und nachmittags von 14.30 bis 19.00 Uhr. Am Sonnabend beginnt die einzuhaltende Ruhe bereits um 17.30 Uhr.
Uneinsichtige Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme halten, handeln ordnungswidrig. Sie können aufgrund des bestehenden Ortsrechts der Gemeinde Seevetal in Verbindung mit dem Nieders. Gefahrenabwehrgesetz mit einer Geldbuße belangt werden.
Zur Vermeidung ordnungsbehördlicher Maßnahmen wird deshalb an die Vernunft und die Einsicht aller Bürgerinnen und Bürger Seevetals appelliert. Wenn sich jeder so verhält, wie er es von seinem Nachbarn erwartet, sollte es auch zu keinen Störungen kommen.