Muster stehen unten als Download zur Verfügung.
Die wichtigsten Neuerungen:
Beide Dokumente bilden künftig eine Einheit; die Nummer der Zulassungsbescheinigung (ZLB) Teil II (bisher Brief) wird in die ZLB I (bisher Schein) eingetragen; dadurch muss bei der Neuausstellung eines der Papiere auch das jeweils andere ersetzt werden. Es gibt kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren. Wird ein neues Dokument ausgestellt, muss auch das andere Dokument ersetzt werden (ZLB I und ZLB II).
Einige der technischen Daten haben andere Bezeichnungen, einige fallen weg, einige kommen hinzu.
In der ZLB II (bisher Brief) können nur noch zwei statt bisher sechs Fahrzeughalter eingetragen werden. Dadurch werden häufiger neue Dokumente ausgestellt werden müssen.
Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gibt es keine Abmeldebe-scheinigung mehr. Die Stilllegung wird in der ZLB I eingetragen, das Dokument wird mit einem "ungültig"-Stempel versehen und dem Fahrzeughalter wieder ausgehändigt. Dieses muss dann bei Wiederzulassung oder Umschreibung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
Die bisherigen Papiere bleiben zunächst gültig. Erst bei einer Änderung der Halter- oder Fahrzeugdaten sind neue Dokumente auszustellen. Ansonsten gibt es keinen Umtausch der alten in die neuen Dokumente.
Wegen des erheblichen Aufwandes bei der Umstellung der Fahrzeug-papiere und den zahlreichen neuen Verfahrensabläufen können in den ersten Monaten die Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle verlängert werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis! (Schar)
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