Damit besteht ab dem Jahre 2002 die Möglichkeit, u.a. private Maßnahmen nach Maßgabe der Dorferneuerungsrichtlinien und nach den Vorgaben des noch zu erstellenden Dorferneuerungsplanes finanziell zu fördern. Um den Bürgern einen Einblick in die künftigen Möglichkeiten zu geben, sind diese zu der Auftaktveranstaltung zur Dorferneuerung Ramelsloh am
Dienstag, den 14.11.2000 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Ramelsloher Hof“
eingeladen.
An diesem Abend wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Dorferneuerungsplanung von Mitarbeitern des Amtes für Agrarstruktur (AfA) und der von der Gemeinde mit der Planung beauftragten Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) erläutert.
Wesentlicher Bestandteil des Abends soll die Bildung eines Arbeitskreises sein, in dem etwa zwölf interessierte Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Dorferneuerungsplanung mitwirken können.
Die Förderung ist bis zum Jahre 2006 begrenzt. Wenn die Absicht besteht, in diesem Zeitraum Maßnahmen oder bauliche Veränderungen vorzunehmen, gibt es die Möglichkeit, bis zum 15. November eines jeden Jahres bei der Gemeindeverwaltung einen „vorläufigen Antrag“ zu stellen, der dann dem Amt für Agrarstruktur zugeleitet wird.
Nach Abschluß der Dorferneuerungsplanung werden voraussichtlich ab Dezember 2001 die beteiligten Institutionen vor Ort auf Basis der vorgelegten vorläufigen Anträge sämtliche Objekte und Vorhaben ansehen. Es wird vor Ort auch mit den Bürgern abgestimmt, wie die Umsetzung ihrer Pläne im Sinne der Dorferneuerung bestmöglichst verwirklicht werden kann.
Nach den Ortsterminen kann über die Gemeindeverwaltung ein verbindlicher Förderantrag unter Beifügung der entsprechenden Kostenanschläge gestellt werden.
Wichtig: Mit der Ausführung von geplanten Maßnahmen darf nicht vor Zugang eines
Zuwendungsbescheides des Amtes für Agrarstruktur begonnen werden !