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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel

Seevetal, Pressemitteilung vom 19.12.2000

Es steht wieder ein Jahreswechsel bevor, bei dem Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

Da es leider in der Vergangenheit zu Silvester immer wieder zu zum Teil schweren Unfällen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern (Pyrotechnischen Geräten) gekommen ist, weist die Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal zur Jahreswende noch einmal auf einige Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes hin:

Pressemitteilung vom 19.12.2000
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