Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG dürfen im Ortsbereich Gewerbegebiet Maschen, Zum Sportplatz / Rübenkamp am
Sonntag, den 26. Oktober 2014 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet werden.
(see/klu)
Seevetal, Bekanntmachung vom 22. Oktober 2014
Die Gemeinde Seevetal erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:
Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG dürfen im Ortsbereich Gewerbegebiet Maschen, Zum Sportplatz / Rübenkamp am
Sonntag, den 26. Oktober 2014 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet werden.
(see/klu)
Frau A. Gallwas | |
Ämter / Bereiche Ordnungsabteilung (Leitung) Ordnungsabteilung › Wahlen Rathaus Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2244 E-Mail: a.gallwas@seevetal.de |