Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG dürfen im Ortsbereich Seevetal-Maschen am
Sonntag, den 19. Oktober 2014 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet werden.
(see/klu)
Seevetal, Bekanntmachung vom 14. Oktober 2014
Die Gemeinde Seevetal erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:
Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG dürfen im Ortsbereich Seevetal-Maschen am
Sonntag, den 19. Oktober 2014 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet werden.
(see/klu)
Frau A. Gallwas | |
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