Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zur nachträglichen Lärmvorsorge an der A 7 im Bereich des Horster Dreiecks von km 18,166 bis km 19,542
Seevetal, Bekanntmachung vom 27.09.2012
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, hat für das vorgenannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 33, Planfeststellung), beantragt.
Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom
15.10.2012 bis einschließlich zum 14.11.2012 bei der Gemeinde Seevetal, Kirchstraße 11, Rathaus, Bauamt, Zimmer B 214 aus.
Den vollständigen Bekanntmachungstext entnehmen Sie bitte dem Download. (see/msc)
Amtliche Bekanntmachung vom 01.10.2012Letzte Aktualisierung: 21.11.2012 zurück