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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung Holtorfsloh "Flaßhof/ Heckenweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 BauGB Abs. 6

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Seevetal hat in seiner Sitzung am 12. Dez. 2018 dem Entwurf der Außenbereichssatzung Holtorfsloh „Flaßhof/ Heckenweg“ einschließlich der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 17.12.2018
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