Inhaltsbereich

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur dritten Stufe der Lärmaktionsplanung

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat die Gemeinde Seevetal die gesetzliche Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplanes sind in der Umgebungslärmrichtlinie festgelegt, der Aufbau orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes Niedersachsen.

Amtliche Bekanntmachung vom 01.04.2021
zurück