Die öffentliche Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage.
(see/ber)
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat die Gemeinde Seevetal die gesetzliche Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplanes sind in der Umgebungslärmrichtlinie festgelegt, der Aufbau orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes Niedersachsen.
Die öffentliche Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage.
(see/ber)