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Öffentliche Bekanntmachung - Kommunalwahl am 11. September 2011 - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern für die Wahlvorstände

Seevetal, Bekanntmachung vom 15.02.2011

Die Parteien und Wählergruppen werden hiermit gem. § 12 Abs. 2 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 10 Abs. 3 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) aufgefordert, Wahlberechtigte zur Berufung als Mitglieder für die Wahlvorstände bis zum 15. April 2011 vorzuschlagen.

Amtliche Bekanntmachung vom 14.02.2011
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