Öffentliche Bekanntmachungen
Das Niedersächsische Kommunalverwaltungsgesetz (NKomVG) bestimmt in § 11 Absatz 1, dass Satzungen von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen und zu verkünden sind. Daneben gibt es weitere gesetzliche Anforderungen, wie z.B. in § 59 Absatz 4 NKomVG, amtliche Informationen, Zeit, Ort und Tagesordnung von öffentlichen Sitzungen der Vetretung und der anderen politischen Gremien der Gemeinde Seevetal, ortsüblich bekanntzumachen.
Die Gemeinde Seevetal wählt zur weiteren amtlichen Information der Öffentlichkeit ebenfalls die Form der Öffentlichen Bekanntmachung.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Seevetal enthält in den §§ 11 und 12 die Bestimmungen zur Form der öffentlichen Bekanntmachung.