Ausschreibungen der Gemeinde Seevetal
Hier finden Sie aktuelle Ausschreibungen der Gemeinde Seevetal.
Hier finden Sie Auftragsentscheidungen (Auftragsvergaben) und beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen der Gemeinde Seevetal nach VOB bzw. UVgO.
1. Vorinformation gemäß § 20 Abs. 4 VOB
Zur Schaffung einer größeren Transparenz für potenzielle Bieter und Bewerber sind vor Durchführung des Vergabeverfahrens die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen zu veröffentlichen. Die Informationspflicht besteht ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
2. Information nach Zuschlagserteilung gemäß § 20 Abs. 3 VOB
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.
Auftragsvergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Gemeinde Seevetal informiert hier nach
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- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
- Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag (§ 20 Abs. 3 VOB/A).
Auftragsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO, ehemals VOL)
Die Gemeinde Seevetal informiert hier nach
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- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 30 UVgO).