Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
In der Gemeinde Seevetal wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Ansprechpartner/in
Frau Susanne Brill![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsabteilung › Zentrales Meldewesen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C203 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2209 Telefax: +49 4105 55-1209 E-Mail: s.brill@seevetal.de |