Zoo - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Nicht als Zoo gelten:
- Zirkusse,
- Tierhandlungen,
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.
Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Naturschutz / Landschaftspflege![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 693-99100 E-Mail: unb@LKHarburg.de | Anfahrt über Schloßring! |