Zertifizierungsdiensteanbieter Feststellung von sicheren ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten
Allgemeine Informationen
Als Zertifizierungsdiensteanbieterin oder Zertifizierungsdiensteanbieter können Sie für ausländische elektronische Signaturen und Produkte für elektronische Signaturen einstehen. Stammen die Signaturen und Produkte aus Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten), müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Hinweis: Elektronische Signaturen und Produkte, für die ein qualifiziertes Zertifikat aus einem anderen EU-/EWR-Staat vorliegt, sind qualifizierten elektronischen Signaturen aus dem Inland gleichgestellt. Sie müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben der EU erfüllen.