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Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung von Personen aus dem EU-Ausland
Allgemeine Informationen
Eine Person, die
- in einem Mitgliedstaat oder
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
- der Schweiz außerhalb des Geltungsbereichs
der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ein Diplom erlangt hat, aus dem hervorgeht, dass sie über die beruflichen Voraussetzungen verfügt, die für die unmittelbare Zulassung zur Abschlussprüfung im Sinne des Artikels 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
- in diesem Mitgliedstaat oder
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
- der Schweiz
erforderlich sind, kann abweichend von den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Zweiten Teils der WPO als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer bestellt werden, wenn sie eine Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschatfsprüfer abgelegt hat.
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: +49 800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt Telefon: +49 30 726161-0 Telefax: +49 30 726161-212 E-Mail: kontakt@wpk.deHomepage: http://www.wpk.de/home/home.asp |
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