Wanderlager Anzeige
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.
Ansprechpartner/in
Gemeinde Seevetal | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal Telefon: +49 4105 55-0 Telefax: +49 4105 55-280 E-Mail: info@seevetal.deHomepage: www.seevetal.de | Öffnungszeiten des Rathauses Zur Zeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen. |