Waffenschein
Allgemeine Informationen
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Ansprechpartner/in
Herr Matthias Böttger![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Waffen- & Sprengstoffwesen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2246 Telefax: +49 4105 55-1246 E-Mail: sprengstoffrecht@seevetal.de |