Verkehrswert nach BauGB: Feststellung
Allgemeine Informationen
Der Verkehrswert wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt.
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch definiert als ein Marktwert, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die zuständige Stelle erstatten Gutachten über
- Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
- die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
- den Wert von Grundstücksbestandteilen
Auftraggeber sind
- Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
- Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
- Gerichte
Auftragsgründe können sein
- Kaufverhandlungen
- Städtebauliche Maßnahmen (z. B. Sanierung)
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
- Zwangsversteigerungen
- Enteignungsverfahren
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Lüneburg - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Lüneburg ![]() Adolph-Kolping-Straße 12 21337 Lüneburg Telefon: +49 4131 8545-165 Telefax: +49 4131 8545-197 E-Mail: gag-lg@lgln.niedersachsen.deHomepage: https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/gutachterausschusse/kontakt/kontakt-88078.htmlÖffnungszeiten: montags - freitags: 8:00 - 12:00 Uhr |