Verkaufsoffene Sonntage: Durchführung
Allgemeine Informationen
Die Möglichkeit der Durchführung von bis zu vier "verkaufsoffenen Sonntagen" im Jahr (bzw. bis zu acht "verkaufsoffenen Sonntagen" in Ausflugsorten) ist eine Ausnahme vom generellen Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn sie von der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstelleninhaber oder Verkaufsstelleninhaberinnen oder von einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung beantragt wird.
Ansprechpartner/in
Frau Andrea Gallwas![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Wahlen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C303 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2244 Telefax: +49 4105 55-1244 E-Mail: a.gallwas@seevetal.de |