Verbraucherschutz, Zugelassene private Sachverständige
Allgemeine Informationen
Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)Röverskamp 5 26203 Wardenburg Telefon: +49 441 570260 Telefax: +49 441 57026179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: http://www.laves.niedersachsen.de |