Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung für schwerbehinderte Menschen
Allgemeine Informationen
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 150 Telefax: +49 4131 153295 E-Mail: poststellelslueneburg@ls.niedersachsen.deHomepage: Http://www.soziales.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |
Externe Ansprechpartner/in
Außenstelle Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-0 Telefax: +49 4131 15-3295 E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr |