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Überlassung eines Fahrzeuges: Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Alte Kraftfahrzeuge müssen am Ende ihres Produktlebens ordnungsgemäß entsorgt werden, da von vielen Betriebsstoffen, die in Autos enthalten sind, erhebliche Umweltgefahren ausgehen.
Altautos dürfen zur Entsorgung nur anerkannten Zerlegebetrieben oder anerkannten Annahmestellen überlassen werden. Eine Liste von im Landkreis Harburg ansässigen anerkannten Zerlegebetriebe finden Sie hier.
Die Stillegung eines Altfahrzeugs muss der zuständigen Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt über die Abmeldung oder Stilllegung von Altautos .
Das Abstellen von Autowracks auf öffentlichen Verkehrsflächen, in der freien Landschaft und auf Privatgrundstücken stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar - wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt ausgeht - als Straftat geahndet.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Frau J. Hoppe | |
Amt / Bereich Umwelt Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-401 E-Mail: J.Hoppe@Lkharburg.de | |
Frau N. Lahmann | |
Amt / Bereich Umwelt Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-400 E-Mail: N.Lahmann@Lkharburg.de |