Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Allgemeine Informationen
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Ansprechpartner/in
Frau I. Michelchen![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Umweltreferat › Friedhöfe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B215 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2226 Telefax: +49 4105 55-1226 E-Mail: i.michelchen@seevetal.de |