Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
Allgemeine Informationen
Gärtner benötigen zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeiten auf Friedhöfen die vorherige Zulassung durch die Gemeinde.
Gewerbliche Arbeiten an den Grabstellen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung und mit deren Genehmigung ausgeführt werden.
Friedhofssatzung und die dazu erlassenen Richtlinien sind zu beachten.
Ansprechpartner/in
Frau I. Michelchen![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Umweltreferat › Friedhöfe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B215 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2226 Telefax: +49 4105 55-1226 E-Mail: i.michelchen@seevetal.de |