Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Marktbeschicker, die sich um einen Platz bewerben möchten, richten ihre Anfrage bitte an die örtlich zuständigen Gewerbevereine.
Ansprechpartner/in
Gemeinde Seevetal | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal Telefon: +49 4105 55-0 Telefax: +49 4105 55-280 E-Mail: info@seevetal.deHomepage: www.seevetal.de | Öffnungszeiten des Rathauses Zur Zeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen. |