Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung
Allgemeine Informationen
Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Ansprechpartner/in
Herr Matthias Böttger![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Waffen- & Sprengstoffwesen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2246 Telefax: +49 4105 55-1246 E-Mail: sprengstoffrecht@seevetal.de |