Sportförderung kommunal
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Zuschüsse können an rechtsfähige Vereine oder Verbände mit Sitz in Seevetal gewährt werden, die gemeinnützig sind und dem Deutschen Sportbund bzw. seinen Fachverbänden oder dem Deutschen Schützenbund angeschlossen sind.
Außerdem können Zuschüsse an rechtsfähige Jugendvereine oder -gruppen mit Sitz in Seevetal gezahlt werden, die nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz anerkannt sind, und zwar nach § 2 Nr. 1 a dieser Richtlinien für Jugendräume, Nr. 1 b für Geräte und Nr. 1 d.
Ansprechpartner/in
Sportwesen![]() | |
Amt für GebäudewirtschaftIm Eickhoff 1 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2295 Telefax: +49 4105 55-1295 E-Mail: s.kurz@seevetal.de | Montag: 8.00 - 12.00 Uhr |