Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Ansprechpartner/in
Frau Kristina Schwarz![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2245 Telefax: +49 4105 55-1245 E-Mail: k.schwarz@seevetal.de | |
Frau Martina Barlag![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 Telefax: +49 4105 55-1324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |