Schwerbehindertenausweis Änderung
Allgemeine Informationen
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-0 Telefax: +49 4131 15-3295 E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten:
Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |