Schulische Leistungen: Bewertung
Allgemeine Informationen
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.
Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Niedersächsischen Schulgesetz, in der Niedersächsischen Schulordnung für die Grundschule, die Haupt- und Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.
Externe Behörden
Niedersächsische Landesschulbehörde LüneburgAuf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 152222 Telefax: +49 4131 152910 E-Mail: Poststelle-LG@nlschb.niedersachsen.deHomepage: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de | |
Niedersächsisches KultusministeriumSchiffgraben 12 30159 Hannover Telefon: +49 511 1200 Telefax: +49 511 7450 E-Mail: poststelle@mk.niedersachsen.deHomepage: http://www.mk.niedersachsen.de |